Die EU sagt JA zur Copyright-Richtlinie

Die VdFS dankt den Abgeordneten zum Europäischen Parlament für ihren Mut und ihre Entschlossenheit, die Verhandlungs- und Vergütungsposition von audiovisuellen Autor/innen und ausübenden Künstler*innen zu verbessern und Kunstminister Gernot Blümel für seinen unermüdlichen Einsatz rund um die Beschlussfassung der Copyright-Richtlinie.

Insbesondere Kapitel 3 der Richtlinie über die faire Vergütung von Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen stellt eine wichtige Errungenschaft im europäischen Recht dar“, sagt Mercedes Echerer, Schauspielerin und Musikerin.

Erstmals wird in Art 18 ein allgemeines Prinzip der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung für jede Nutzung eines Werks - auch im Online-Bereich - auf europäischer Ebene festgeschrieben. Das ist ein Meilenstein im Kampf um Autor*innenrechte“, meint Paul Harather, Regisseur und Vorstandsmitglied der VdFS.

Weiters sieht die Richtlinie in Art 19 wichtige Informationspflichten über die Verwertung unserer Werke vor und schafft damit jene Transparenz, zu der wir als Verwertungsgesellschaft schon lange gesetzlich verpflichtet sind“, ergänzt Erwin Steinhauer, Schauspieler und Aufsichtsratsvorsitzender der VdFS.

Ein Bestsellerparagraph und ein Rückrufsrecht in den Art 20-22 der Richtlinie sorgen dafür, dass das oft ungleiche Verhandlungsgewicht zwischen Kunstschaffenden und Verwertern ausgeglichen wird und es erstmals auch urhebervertragsrechtliche Bestimmungen auf europäischer Ebene gibt“, schließt Gernot Schödl, Geschäftsführer der VdFS.

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