DIE VERWERTUNGSGESELLSCHAFT DER FILMSCHAFFENDEN
Wir vertreten die Rechte von Regie, Kamera, Filmschnitt, Szenenbild, Kostümbild & Schauspiel.
Tantiemen
Die VdFS verteilt Tantiemen an Filmschaffende, Schauspieler*innen und deren Rechtsnachfolger*innen (Erb*innen), die aus Zweitverwertungsrechten sowie gesetzlichen Vergütungsund Beteiligungsansprüchen resultieren.
SKE
Die VdFS widmet aufgrund gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Abzüge einen Teil ihrer Einnahmen sozialen und kulturellen Einrichtungen (SKE), wodurch sie ihre Mitglieder unter anderem in sozialen Notlagen und im Bereich der Aus- und Weiterbildung unterstützt.
Aktuelle Einreichfrist: 25. August 2023
Urheberrecht
Die VdFS berät ihre Mitglieder in (film-)urheberrechtlichen Fragen, setzt sich bei Novellierungen des Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrechts für die Interessen der Filmschaffenden ein und vertritt diese auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Mitgliedschaft
Mit dem Abschluss des Wahrnehmungsvertrages können Urheber*innen aus den Berufsgruppen Regie, Kamera, Filmschnitt, Szenenbild, Kostümbild & Schauspiel, als auch Rechtsnachfolger*innen (Erb*innen) der genannten Berufsgruppen Mitglied werden.