Informationen zur Agenturvertretung

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht Ihre Tantiemen von einer Agentur verwalten zu lassen? Versprechen Sie sich dadurch mehr oder frühere Zahlungen aus dem Ausland? Bevor Sie einer Agentur die Rechteverwaltung Ihrer Tantiemen überlassen, möchten wir Sie dazu informieren, welche Mehrkosten dadurch für Sie entstehen. Genauere Informationen finden Sie im folgenden.

Agenturen als VdFS-Verwalter

Wir sind grundsätzlich unseren Bezugsberechtigten verpflichtet und nicht den Agenturen, die mit Ihnen als Klienten Geld verdienen.

Die Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft ist grundsätzlich kostenlos und kostenfrei. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Tantiemen aus dem Ausland weiterhin ohne Abzüge von uns erhoben und weitergeleitet werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die unter https://www.vdfs.at/faq/ aufgeführte Information.

Die Verwaltung Ihrer Tantiemen wird durch eine Agentur mit Kosten verbunden sein, da diese Gebühren für den Arbeitsaufwand, wie etwa die Erstellung von Werksmeldungen, erhebt. Zudem wird für Sie die Verwaltung steuerlich komplexer, da Sie für sämtliche ausländischen Verwertungsgesellschaften, bei denen Sie gemeldet werden, die erforderlichen Ansässigkeitsbestätigungen nachweisen müssen. Andernfalls droht ein Verlust von bis zu 20 % der Quellensteuer. Bei Geldern aus der Schweiz oder anderen Fremdwährungsländern können zusätzlich Transaktionsgebühren anfallen, die von Ihrer Bank erhoben werden.

Spesenabzügen und Abrechnungsfristen von Verwertungsgesellschaften

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass Agenturen keine Möglichkeit haben, auf die Tantiemenhöhe, Spesenabzüge oder Abrechnungsfristen von Verwertungsgesellschaften Einfluss zu nehmen. Tantiemen werden von Verwertungsgesellschaften ausgezahlt. Eine spesenfreie Auszahlung ist nicht vorgesehen und erfolgt auch nicht vor anderen Bezugsberechtigten, wenn eine Agentur mit der Vertretung beauftragt wurde.

Tantiemenverrechnung aus dem Ausland

Die VdFS unterhält zahlreiche Gegenseitigkeitsverträge mit Schwestergesellschaften im Ausland. Diese ermöglichen eine effiziente Verrechnung von Tantiemen auch aus dem Ausland, die von der VdFS ohne Abzüge 1:1 an Sie weitergeleitet werden.

Für Personen, die nicht in Österreich ansässig sind, besteht die Pflicht, eine jährliche Ansässigkeitsbestätigung bei der VdFS einzureichen, um den Abzug der Quellensteuer zu vermeiden. Diese Bestätigung sollte idealerweise zu Beginn des Jahres eingereicht werden.

Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union entgehen Ihnen keine Gelder im Ausland. Durch Gegenseitigkeitsverträge mit den Nachbarländern zwischen der VdFS und den ausländischen Gesellschaften erhalten Sie Ihre ausländishcen Tantiemen stets durch die VdFS – ohne Abzüge.

Wir weisen darauf hin, dass der jährliche Verwaltungsaufwand für Sie sehr überschaubar ist. Die VdFS führt Recherchen durch und integriert Sendedaten, die sie von externen Anbietern über digitale Datenbanken erhält. Zusätzlich bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Meldungen rasch und unkompliziert über das Online-Portal "MyVdFS" selber vorzunehmen. Schlußendlich ist der VdFS Transparenz besonders wichtig. 

Wir möchten Sie daher darauf aufmerksam machen, dass Sie sich gerne - vor der Beauftragung einer Agentur zur Verwaltung Ihrer Tantiemen - an uns wenden können. Sie erreichen uns jederzeit telefonisch unter +43 (0) 1 504 76 20 oder per Email unter office@vdfs.at.

Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern und Ihre Zustimmung widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird dadurch nicht berührt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.