Informationen zu AMS und geringfügige Beschäftigung
Seit dem 01.01.2026 gelten neue Bestimmungen im Zusammenhang "geringfügig beschäftigt", AMS-Bezügen und Tantiemeneinnahmen. In den FAQs haben wir Ihnen ein Infoblatt des AMS zur Verfügung gestellt. Im Infoblatt finden Sie weitere Informationen. Für detaillierte Angaben bzw. Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche AMS Betreuung.