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Mitgliedschaft und Wahrnehmungsvertrag
Was sind die Voraussetzungen? Urheber*innen aus den Berufsgruppen Regie, Kamera, Filmschnitt, Kostümbild und Szenenbild sowie ausübende Künstler*innen im audiovisuellen Bereich (Schauspieler*innen, Sprecher*innen) können Bezugsberechtigte der VdFS werden. Für eine Mitgliedschaft ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages nötig und die Zusendung einer Filmographie. Wer kann Mitglied werden? Urheber*innen aus den Berufsgruppen Regie, Kamera, Filmschnitt, Kostümbild und Szenenbild sowie ausübende Künstler*innen im audiovisuellen Bereich (Schauspieler*innen, Sprecher*innen). Auch Rechtsnachfolger*innen (Erb*innen) der genannten Berufsgruppen können Mitglied werden Wie kann ich Mitglied werden? (formale Voraussetzungen) Für eine VdFS-Mitgliedschaft ist der Abschluss des Wahrnehmungsvertrages Voraussetzung. Dieser muss im Original an unsere Postadresse geschickt werden. Außerdem benötigen wir eine komplette Filmographie, mit Angaben über Funktion und Umfang Ihrer Tätigkeit beim jeweiligen Werk. Sie können den Vertrag hier nun auch online erstellen und bei uns einreichen. Warum ein Wahrnehmungsvertrag? Mit dem Abschluss des Wahrnehmungsvertrages räumen die Bezugsberechtigten der VdFS die ihnen zustehenden Rechte und Vergütungsansprüche zur treuhändigen Wahrnehmung ein und beauftragen die VdFS mit dem Inkasso. Ohne Wahrnehmungsvertrag kann die VdFS für die oder den Filmschaffenden nicht tätig werden. Auch für die Wahrnehmung der Zweitverwertungsrechte im Ausland, die durch den Abschluss von Gegenseitigkeits- Die Rechteeinräumung erfolgt für jenen Bereich, in dem nach inländischem oder ausländischem Recht die Wahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften erforderlich ist oder praktisch gehandhabt wird. Was kostet die Mitgliedschaft? Die VdFS-Mitgliedschaft ist kostenlos, es werden weder einmalige noch laufende Gebühren verrechnet. Wie finanziert sich die VdFS? Die VdFS ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Das Honorar für ihre Tätigkeit bestreitet sie aus Abzügen von den an die Bezugsberechtigten verteilten Urheberrechtsvergütungen aus Österreich, so wie dies alle Verwertungsgesellschaften tun. Abrechnungen aus dem Ausland werden spesenfrei an die Bezugsberechtigten weitergeleitet. Was bietet mir die VdFS? Die VdFS nimmt die Urheberrechte von Filmurheber*innen und Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstler*innen im audiovisuellen Bereich wahr und verteilt die aus Kabel- und Leerkassettenvergütung sowie weiteren urheberrechtlichen Ansprüchen anfallenden Tantiemen an Filmschaffende und ausübende Künstler*innen im audiovisuellen Bereich. Durch Gegenseitigkeitsverträge mit zahlreichen ausländischen Schwestergesellschaften werden die Rechte der VdFS-Bezugsberechtigten auch im Ausland wahrgenommen. Neben der Hauptaufgabe, der Einhebung und Verteilung der Gelder, nimmt die VdFS auch soziale und kulturelle Aufgaben (Förderung des österreichischen Filmschaffens, Lebenskostenzuschüsse für notleidende Bezugsberechtigte, Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen etc.) wahr. Zusätzlich wird Mitgliedern auch eine Rechts- oder steuerliche Beratung im Rahmen von max. EUR 2.000,- pro Jahr angeboten. |
Nach welchen Kriterien werden Tantiemen verteilt? Die Verteilung der Tantiemen erfolgt getrennt an die Gruppe der Filmurheber*innen und ausübenden Künstler*innen im audiovisuellen Bereich. Die Berechnung erfolgt anhand verschiedener Parameter wie beispielsweise Werkart, Sender oder Sendezeit. Für die verschiedenen Werkarten werden entsprechende Berechnungsfaktoren festgelegt. Ebenso sind für die TV-Sender Sendefaktoren festgelegt, die sich aus dem Verbreitungsgrad und dem Empfangspotential dieser Programme ergeben. Weiters wird bei der Tantiemenberechnung die Tages- und Nachtzeit der Ausstrahlung berücksichtigt. Die Verrechnung erfolgt nach der Länge der Werke in vollen Minuten, wobei Werke unter 10 Minuten Sendelänge von der VdFS nicht verrechnet werden. Unter diesem Link können Sie die aktuellen Verteilungsbestimmungen der VdFS abrufen. Wie werden meine Tantiemen berechnet? Hier finden Sie eine Grafik, mit welcher das System der Tantiemenberechnung erläutert und anhand von Beispielen dargestellt wird. Wann bekomme ich meine Tantiemen? Jeweils im Herbst eines Jahres erfolgt eine Hauptabrechnung der Tantiemen, die auf den Ausstrahlungsdaten des Vorjahres basiert. Ausstrahlungen früherer Sendejahre (rückwirkend drei Jahre) werden im Zuge von Nachabrechnungen verrechnet. Tantiemenzahlungen von ausländischen Schwester- Kann ich bei mehreren Verwertungsgesellschaften Mitglied sein? Da die VdFS die Rechte ihre Bezugsberechtigten auch im Ausland wahrnehmen kann, wird der Wahrnehmungsvertrag üblicherweise für eine weltweite Rechtewahrnehmung abgeschlossen. Bezugsberechtigte können jedoch einzelne Länder aus der Rechtewahrnehmung ausschließen bzw. die Rechtewahrnehmung nur auf Österreich eingrenzen. In diesem Fall sind regionale Mitgliedschaften bei ausländischen Schwestergesellschaften möglich. Für Filmschaffende oder ausübende Künstler*innen im audiovisuellen Bereich (Schauspieler*in, Sprecher*in) ist eine weltweite Rechtewahrnehmung grundsätzlich am sinnvollsten, da die Werke und/oder Mitwirkungen in diesem Fall nur einmal angemeldet werden müssen. Im Falle von nationalen Mitgliedschaften bei mehreren Verwertungsgesellschaften hat eine Werkanmeldung bei allen Gesellschaften zu erfolgen, was einen erheblichen Mehraufwand für ein Mitglied bedeutet. Ein weiterer Vorteil der weltweiten Rechtewahrnehmung ergibt sich durch den Umstand, dass die VdFS Tantiemen aus dem Ausland ohne jegliche Abzüge an die Bezugsberechtigten weiterleitet. Zusätzlich kann eine beispielsweise auch als Drehbuchautor*in oder Filmproduzent*in tätige Regisseur*in auch Mitglied bei der Literar Mechana und/oder der VAM sein, da diese Gesellschaften andere Rechteinhaber (Drehbuchautor*innen, Filmproduzenten*innen) als die VdFS vertreten. Sind Tantiemenansprüche vererbbar? Nicht nur die Künstler*innen selbst, sondern auch die gesetzlichee Rechtsnachfolge (Erb*innen) können Rechte in die VdFS einbringen und Tantiemen beziehen. Werke und Leistungen sind entsprechend den im Urheberrechtsgesetz festgelegten Schutzfristen geschützt: Filme 70 Jahre nach Tod der letztlebenden Urheber*in (Drehbuch, Regie, Dialog, Filmmusik), schauspielerische Leistungen werden bis 50 Jahre nach Veröffentlichung (Erstaufführung) des Films abgegolten. Sind meine Tantiemen sozialversicherungspflichtig Eine Übersicht über die steuer- und sozialversicherungs- |
Werksendemeldungen und Stammdatenänderung
Wie kann ich neue Werke und Mitwirkungen anmelden? Die Werksendemeldung dient der Ermittlung von Ansprüchen der Urheber*innen, Schauspieler*innen und Sprecher*innen. Die Anmeldung der Werke und Mitwirkungen stellt die wichtigste Grundlage für die Tantiemenberechnung dar. Die VdFS wertet zwar selbständig TV-Programme aus, ist aus Gründen der Vollständigkeit jedoch auch auf die Meldungen ihrer Mitglieder angewiesen. Neue Werke und Mitwirkungen sollten daher regelmäßig angemeldet werden. Dies kann in der Werkübersicht mit dem Button "Neues Werk hinzufügen" gemacht werden. Werkanmeldungen per E-Mail oder Post sind ebenfalls möglich. Außerdem können Sie die MyVdFS App nutzen und Ihre Werke von unterwegs melden! Wer kann die MyVdFS App nutzen? Das für unsere Mitglieder zugängliche Online-Portal MyVdFS gibt es seit April 2022 als mobile App für unterwegs. Mit der App können Sie Ihre Mitgliedschaft verwalten, neue Werksendemeldungen tätigen, Ihre Gutschriften einsehen und Ihre Stammdaten aktualisieren. Was kann für Urheber*innen abgerechnet werden? Die VdFS rechnet für Urheber*innen folgende Werkarten ab: Kino-/TV-Filme, Serien, Dokumentationen/Magazinbeitrag/Reportagen, Sitcom/Comedy, Soaps/Telenovelas sowie Doku-Soaps- und -serien. Gemäß den Verteilungsbestimmungen der VdFS werden Nachrichten, Werbung, Sportübertragungen, Zeichentrick/ Werke werden ab einer Sendelänge von 10 Minuten abgerechnet. Neue Werke sollten regelmäßig angemeldet werden. Warum muss ich ein Werk suchen, wenn ich ein neues anmelden will? Da die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass wir das Werk bereits in unserem System haben, ist es erforderlich (und auch einfacher) wenn man das Werk zuerst sucht, so können auch Duplikate vermieden werden. Warum können bestehende Werke/Titel nicht geändert werden? Nach der Genehmigung eines Werkes ist es in unserem System vorhanden und fest integriert, eine Änderung kann somit nur durch uns vorgenommen werden. Warum ist mein Werk so lange in der unbearbeiteten Liste? Werke werden von uns erst genehmigt sobald diese erstausgestrahlt (Kino oder TV) wurden, da sich bis zu diesem Zeitpunkt diverse Parameter wie Untertitel noch ändern können. Wie kann ich meine Werkliste sortieren? Durch Klick auf eine Überschrift der Tabelle bei der Werkliste wird nach dieser Überschrift aufsteigend sortiert. Nach einem erneuten Klick wird absteigend sortiert. Warum ist ein Werk mehrmals vorhanden? Jede unterschiedliche Schnittfassung gilt als eigenständiges Werk. Warum wird in der Werkliste kein Regisseur genannt? Der Regisseur ist in der Detailansicht zu jedem Werk ersichtlich. Warum sehe ich nicht alle (angemeldeten) Werke? Aktuell werden in der MyVdFS-Werkeliste nur verrechenbare Werke gemäß den Verteilungsbestimmungen angezeigt. Alle weiteren verifizierten Werke werden in unserer internen Datenbank verwaltet. |
Was kann für Schauspieler*innen abgerechnet werden? Die VdFS rechnet für Schauspieler*innen folgende Werkarten ab: Kino-/TV-Filme, Fernsehfilme als Serie sowie fiktionale Serien. Gemäß den Verteilungsbestimmungen der VdFS werden Werbung, Musikclips, Aufzeichnungen von Bühnenwerken vor Publikum, Interviews, Moderationen und Infotainment nicht abgerechnet. Nähere Informationen entnehmen Sie den Verteilungsbestimmungen. Werke werden ab einer Sendelänge von 10 Minuten abgerechnet. Neue Werke sollten regelmäßig angemeldet werden. Was kann für Sprecher*innen abgerechnet werden? Die VdFS rechnet für Sprecher*innen folgende Werkarten ab: Kino-/TV-Filme, Fernsehfilme als Serie, fiktionale Serien, Dokumentationen/Magazinbeitrag/Reportagen. Nähere Informationen entnehmen Sie den Verteilungsbestimmungen. Werke werden ab einer Sendelänge von 10 Minuten abgerechnet. Neue Werke sollten regelmäßig angemeldet werden. Wie kann ich meine Stammdaten ändern? Wir bitten Sie, Änderungen Ihrer Adresse und/oder Bankverbindung unverzüglich via Mail bekanntzugeben bzw. diese selbst in MyVdFS oder über die MyVdFS App zu aktualisieren. Warum kann ich mein bestätigtes Werk nicht in meiner Werkliste finden? Dies kann mehrere Gründe haben: es handelt sich möglicherweise um ein nicht verrechenbares Werk, das nur in unserer internen Datenbank verwaltet wird oder das Werk wurde unter einem anderen Titel ausgestrahlt und ist mit diesem Titel in der MyVdFS-Werkliste zu finden. Wo sehe ich meinen prozentualen Anteil? Der prozentuale Anteil an einer Funktion ist in der Detailansicht ersichtlich und veränderbar. Wie kann ich einen Künstlernamen hinzufügen? Künstlernamen und Namensvarianten können bei der Stammdatenänderung hinzugefügt oder gelöscht werden. Wie kann ich Sendedaten anmelden? Sowohl bei der Werksendemeldung als auch bei der Detailansicht eines bereits bestätigten Werkes können Sendedaten hinzugefügt werden. Ich habe Sendedaten hinzugefügt, was nun? Die VdFS wertet zwar selbständig TV-Programme aus, ist aus Gründen der Vollständigkeit jedoch auch auf die Meldungen ihrer Mitglieder angewiesen. Wir werden die gemeldeten Sendedaten analysieren, für die Abrechnung heranziehen bzw. an unsere ausländischen Schwestergesellschaften weiterleiten. Wo sehe ich die Sendedaten eines Werkes? Die Sendedaten können nicht in MyVdFS eingesehen werden, diese werden in unserer internen Datenbank verwaltet. Sendedaten werden in den Details zu den Gutschriften angeführt. |
Informationen zu Steuer- und Sozialversicherung
Informationen zur Steuer- und Sozialversicherung Unser Steuerberater und sein Team haben für Sie hier die wichtigsten Informationen zur Steuer- und Sozialversicherung zusammengefasst. |
Ansässigkeitsbescheinigung Bei der Auszahlung von Tantiemen an Mitglieder, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Österreich haben, benötigt die VdFS eine vom Wohnsitzfinanzamt bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung. Diese muss jedes Jahr erneuert werden! Bitte schicken Sie uns diese zum Jahresanfang zu. Weiterführende Informationen und das relevante Formular finden Sie hier. |
Leitfäden
Diese Leitfäden für die Praxis wurden aufgrund von vermehrten Anfragen von Bezugsberechtigten an die VdFS - Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden erstellt und |
sollen eine allgemeine Einführung in die Thematik und Sensibilisierung für verschiedene rechtliche Problem-stellungen ermöglichen. Diese können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. |