Bezugsberechtigtenverzeichnis
Neben den derzeit 2.297 Bezugsberechtigten (Stand 15.05.2012), die mit der VDFS einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben, vertreten wir auch
1. sämtliche Bezugsberechtigte unserer ausländischen Schwestergesellschaften, mit denen wir durch Gegenseitigkeitsverträge verbunden sind;
2. aufgrund der “Außenseiterwirkung” des § 59a Abs 2 UrhG ohne Einschränkung sämtliche Urheber, deren Werke zur gleichzeitigen, vollständigen und unveränderten Weitersendung mit Hilfe von Leitungen benutzt werden, unabhängig davon, ob sie mit der VDFS einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben oder deren Rechte aufgrund eines Gegenseitigkeitsvertrages wahrgenommen werden;