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Aktuelle Meldungen

Goldenes Ehrenkreuz für Dr. Walter Dillenz

28. März 2012

Am 28. März 2012 wurde dem ehemaligen Geschäftsführer der VDFS, Dr. Walter Dillenz, im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verliehen.
Die VDFS gratuliert dazu recht herzlich!

Diagonale-Preisträger 2012

26. März 2012

Am 24. März 2012 wurden die Preise der diesjährigen Diagonale vergeben.

Die VDFS gratuliert ihren ausgezeichneten Mitgliedern:

Auch allen anderen PreisträgerInnen gratuliert die VDFS recht herzlich und wünscht weiterhin viel Erfolg!

Infobroschüre Selbstständig – Unselbstständig – Erwerbslos

22. Februar 2012

Die dritte Ausgabe von “Selbständig-Unselbständig-Erwerbslos”, der Infobroschüre des Kulturrats Österreich für KünstlerInnen und andere prekär Tätige, ist erschienen.
Die Broschüre als Download finden Sie hier .

Pressestimmen zum jüngsten EUGH-Cessio legis-Urteil

20. Februar 2012

Österreichisches Filmurheberrecht ist EU-rechtswidrig!

13. Februar 2012

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9.2.2012 im Verfahren „Martin Luksan vs. Petrus van der Let“ eine für die österreichischen Filmschaffenden richtungsweisende Entscheidung getroffen. Nach dieser Entscheidung ist eine originäre Zuweisung der Rechte der Filmschaffenden an den Produzenten, wie derzeit im österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorgesehen, rechtswidrig. Damit haben die österreichischen Filmschaffenden einen historischen Sieg in einer jahrzehntelangen Auseinandersetzung mit den Produzenten errungen.

Nach der derzeitigen Rechtslage (herrschende Lehre und Rechtssprechung) entstehen die Verwertungsrechte der Filmurheber (Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht etc.) bei gewerbsmäßig hergestellten Filmwerken in der Hand des Produzenten (§38 Abs1 UrhG). Dieser muss daher bzgl. des Rechteerwerbs keine Verträge mit Filmschaffenden schließen, sondern bekommt diese bereits durch das Gesetz zugewiesen.
Seit dem Jahr 1936 wurden die Filmschaffenden daher gleichsam durch das Gesetz enteignet, faire Vertragsverhandlungen mit den Produzenten waren von vornherein ausgeschlossen.

Diese in der EU praktisch einzigartige Regelung ist in der Entscheidung des EuGH vom 9.2.2012 nun für unzulässig erklärt worden, da sie nach Ansicht des Gerichtshofs dem Unionsrecht widerspricht.
Die Entscheidung spricht zwar nur vom „Hauptregisseur“, weil nur dessen Rechtsstellung bislang im Unionsrecht eindeutig geregelt wurde, die Entscheidung wird in Bezug auf die österreichische Rechtslage jedoch wohl auch auf alle anderen Filmurheber wie Kameraleute, Cutter, Filmarchitekten und Kostümbildner umlegbar sein. Weiters wird man davon ausgehen können, dass das Urteil auch für Schauspieler, für die in Österreich eine ähnliche gesetzliche Regelung gilt, positive Auswirkungen haben wird.

Neben der grundlegenden Aussage, dass die Verwertungsrechte wie bei allen anderen Urhebern (Komponisten, Autoren, bildende Künstler etc.) in deren eigenen Händen entstehen müssen, trifft das Urteil noch weitere wichtige Aussagen für Filmschaffende.

So stehen auch die im Gesetz verankerten Vergütungsansprüche, wie z.B. die Leerkassettenvergütung, ebenso wie die Verwertungsrechte originär den Filmschaffenden zu, auf diese kann auch nicht vertraglich verzichtet werden. Ein solcher Verzicht ist nach geltender österreichischer Rechtslage noch möglich. Auch diese Aussage hat insofern besondere Bedeutung, als die Erlöse aus der Leerkassettenvergütung und anderen urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen für viele Filmschaffende wesentliche Einnahmen darstellen.

Insgesamt wird durch das Urteil die erfreuliche urheberfreundliche Tendenz des EuGH fortgesetzt.
“Die cessio legis in ihrer derzeitigen Form ist damit jedenfalls endgültig gestorben” erklärt Mag. Gernot Schödl, Geschäftsführer der VDFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden, die den Prozess von Anfang an begleitet und damit maßgeblich zu dieser historischen Entscheidung beigetragen hat. Durch die Verpflichtung der Produzenten, künftig wie mit den Urhebern „vorbestehender Werke“ (Drehbuchautoren, Komponisten der Filmmusik) nun auch Verträge mit den Filmschaffenden (Regisseure, Kameraleute, Cutter, Filmarchitekten, Kostümbildner) schließen zu müssen, ist nun die Diskussion um ein umfassendes und ausgewogenes Urhebervertragsrecht, das in Österreich leider nach wie vor fehlt, auch für Filmschaffende aktueller denn je.

Offen bleibt nun, wie und wann der österreichische Gesetzgeber das Urteil des EuGH umsetzen wird.
Eine Möglichkeit wäre eine widerlegliche Vermutungsregelung wie im deutschen UrhG, wonach lediglich vermutet wird, dass die Verwertungsrechte bei den Produzenten liegen, wenn diese mit Filmschaffenden Verträge schließen, jedoch jederzeit etwas anderes vereinbart werden kann. Allerdings müsste auch in diesem Fall laut der Entscheidung des EuGH ein unverzichtbarer Anspruch auf angemessene Vergütung für die Filmschaffenden gewährt werden.Eine solche gesetzliche Vermutung wäre aber nur eine mögliche Option, um das Gesetz entsprechend den Vorgaben des EuGH zu novellieren.

Es bleibt also mit Spannung abzuwarten, auf welche Weise der österreichische Gesetzgeber das nun eindeutig als unionsrechtswidrig qualifizierte Gesetz sanieren wird.

Kunst hat Recht.

13. Februar 2012

Die Verwertungsgesellschaften AKM, Austro-Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM und VBK haben gemeinsam die Kampagne Kunst hat Recht. zur Stärkung des geistigen Eigentums initiiert.

Der Umstand, dass sich die österreichischen Filmschaffenden aufgrund der derzeitigen Rechtslage, die nun durch die zuvor geschilderte Entscheidung als unionsrechtswidrig qualifiziert wurde, in einer Situation befinden, die sich von jener aller anderen Urheber in Österreich unterscheidet, hat dazu geführt, dass sich die VDFS nicht aktiv an der Kampagne beteiligen konnte.

Selbstverständlich vertritt die VDFS jedoch wie die anderen Verwertungsgesellschaften die Haltung, dass geistiges Eigentum einen Wert hat, der den Urhebern in angemessener Weise abgegolten werden muss. Insofern geht die VDFS freilich mit den Zielen und der Ausrichtung der genannten Kampagne konform und unterstützt diese.

Österreichischer Filmpreis 2012

30. Jänner 2012

Am 27. Jänner 2012 wurde in den Rosenhügelstudios zum zweiten Mal der Österreichische Filmpreis in insgesamt 13 Kategorien vergeben.

Die VDFS gratuliert allen PreisträgerInnen!

20 Jahre VDFS

19. Dezember 2911

Die VDFS ist 20 Jahre alt!
Zu diesem Anlass fand am 15.12.2011 im Odeon-Theater eine sehr schöne Feier mit über 270 Gästen statt.
Wir danken allen, die an diesem Abend gekommen sind und dieses Jubiläum mit uns gebührend gefeiert haben.
Wir freuen uns auf die nächsten 20 Jahre mit Ihnen!

Ein paar Stimmen zum Fest:

“Es war ein sehr stimmiges Beisammensein und man konnte die Einigkeit und Zusammengehörigkeit der VDFS spüren! Ich habe mich wohl gefühlt.”
G.G.

“Vielen Dank für das hervorragend organisierte Fest mit guten Filmen, interessanten Reden, einer tollen Moderation, schmackhaftem Buffet und abwechslungsreicher Konversation.”
M.G.

“Ich möchte mich…herzlich für das alles übertreffende Fest bedanken, das da im “Odeon“hingelegt wurde!Ich habe auch vieles über die VDFS erfahren, was ich nicht wusste. Danke dass es euch gibt!”
H.L.

“Vielen lieben Dank für das schöne Fest & das fürstliche Buffet! Es war so schön, so viele liebe Kollegen zu treffen, die zu treffen, man privat nie die Zeit hat!”
M.G.

“Wir gratulieren zum wirklich gelungenen Fest, mir hat die trotz aller Förmlichkeiten lockere Atmosphäre im feinen Ambiente gestern sehr gut gefallen.”
E.K.

“Erst durch die Ausführungen von Frau Breitebner und der Laudatio auf Dr. Dillenz habe ich erfahren, welche großen Aufgaben Ihr kleines Team zu verrichten hat. Deshalb nochmal vielen herzlichen Dank für Ihren großen Einsatz!”
A.M.

Die offiziellen Video-Grußbotschaften zum Jubiläum:

Ein Fotoalbum zum Fest finden Sie hier.

© Rainer Mirau Photography

Neuer Geschäftsführer

19. September 2011

Seit Juli verstärkt Mag. Gernot Schödl, LL.M. das VDFS-Team.
Am 1.1.2012 wird Mag. Schödl offiziell die Nachfolge von Dr. Dillenz als Geschäftsführer der VDFS antreten.
Mag. Schödl ist ausgebildeter Jurist und konnte die letzten dreieinhalb Jahre in der Literar Mechana bereits ausreichend Erfahrungen für seine neue Tätigkeit sammeln.

Welche Visionen und Ziele Mag. Schödl mit der VDFS verwirklichen möchte und wie er sich die künftige Zusammenarbeit mit der Branche vorstellt, können Sie in einem ausführlichen Interview mit Mediabiz, 9.9.2011) nachlesen.

Kleine Behörde, großer Topf

4. Februar 2011

“Verwertungsgesellschaften leisten wichtige Arbeit”
Die neue Leiterin der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, Dr. Marisa Pia Scholz im Interview mit der Wiener Zeitung, 4.2.2011)

Wichtige Mitteilung für SchauspielerInnen – Umstellung der Tantiemenverrechnung durch die GVL (D)

14. Jänner 2011

Die GVL hat uns soeben mitgeteilt, dass sie ab dem Jahr 2011 ihre Tantiemenabrechnung umstellt. Sie geht von der prozentualen Jahresgagenabschlagszahlung über zu der dem europäischen Standard entsprechenden “nutzungsbezogenen Abrechnung”.

Das bedeutet, dass die Einreichung Ihrer Filmverträge und relevanten Gagenbelege heuer nicht mehr verlangt wird. Siehe dazu auch die Homepage der GVL .

Nutzungsbezogen heisst in diesem Fall, dass bei der Ausstrahlung in einem TV-Sender nach bestimmten festgelegten Verteilungskriterien (z.B. in den von der GVL festgelegten TV-Sendern) die Berechnung der Tantiemen erfolgt.

Die GVL erstellt derzeit einen umfassenden Mitwirkendenkatalog an den Filmen, die zu einer Verrechnung herangezogen werden. Die VDFS hat in den letzten Jahren bereits die Datenbank für diese Art der Verrechnung adaptiert. Der Austausch der Film- und Sendedaten ist jederzeit möglich.

Ein Übertritt von der VDFS zur GVL ist nicht nötig!

Die VDFS selbst erhält keinerlei Informationen der TV-Sender, ob ein Bezugsberechtigter in einem Film mitgewirkt hat. Wir sind deshalb auf Informationen der SchauspielerInnen angewiesen. Wir bitten Sie, Ihre Mitwirkungen in Filmwerken über unser Werk-Sendemeldungsformular bekannt zu geben.

FAQs zur GVL-Umstellung finden Sie hier.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Kehrseiten der neuen Selbständigkeit für Filmschaffende

3. Mai 2010

Am 29.4.2010 luden die VDFS und der Dachverband der Filmschaffenden zur Präsentation eines aktuellen Gutachtens über die Haftungs-Risiken der “steuerschonenden” Einkommensformen für Filmschaffende.

Drücken Sie bitte oben auf den Play-Button, wenn Sie sich einen Mitschnitt dieser Präsentation anhören wollen.
(Evt. kann es zu ein paar Sekunden Wartezeit beim Start der Datei kommen)

Das Gutachten und die Präsenstation stehen hier zum Download bereit:

Gutachten Haftungsfragen, 29.4.2010

Präsentation Gutachten, 29.4.2010

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