Mitglied werden
Was bieten wir?
- wir nehmen die Urheberrechte von FilmurheberInnen und Leistungsschutzrechte von SchauspielerInnen wahr
- wir verteilen die aus Kabel- und Leerkassettenvergütung anfallenden Tantiemen an Filmschaffende und Schauspieler
- durch Gegenseitigkeitsverträge mit zahlreichen ausländischen Schwestergesellschaften nehmen wir die Rechte unserer Bezugsberechtigten auch im Ausland wahr
- neben unserer Hauptaufgabe, der Einhebung und Verteilung der Gelder, nehmen wir auch soziale und kulturelle Aufgaben wahr (Förderung des österreichischen Filmschaffens, Lebenskostenzuschüsse für notleidende Bezugsberechtigte, etc.)
- wir bieten unseren Mitgliedern auch kostenlose Rechtsberatung und steuerliche Beratung im Rahmen von 400 € pro Jahr an
Wer kann Mitglied werden?
- Urheber aus den Berufsgruppen Regie, Kamera, Schnitt, Kostümbild und Filmarchitektur (keine Assistenztätigkeiten!)
- Schauspieler
Wie kann ich Mitglied werden?
- für eine Mitgliedschaft ist der Abschluss des Wahrnehmungsvertrags notwendig
- zusätzlich zum Vertrag benötigen wir auch eine komplette Filmographie des/der Filmschaffenden, um für ihn/sie tätig werden zu können
Warum benötigt die VDFS die Anmeldung meiner Werke?
- die Anmeldung der Werke stellt eine wichtige Grundlage für die Tantiemenabrechnung dar. Die VDFS wertet zwar selbständig TV-Programme aus, ist aus Gründen der Vollständigkeit aber auch auf die Meldungen ihrer Mitglieder angewiesen
- Werke und Sendedaten sollten daher regelmässig angemeldet werden, am einfachsten mit unserem Online-Formular dazu
- Sendedaten können 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden
Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit finden Sie im Bereich Information.